Vermischtes
Förderung beruflicher Weiterbildung durch den Bund
Bildungsprämie
Sie können die Bildungsprämie erhalten, wenn:
- Sie erwerbstätig sind, selbständig, Berufsrückkehrer oder in Elternzeit
- Ihr jährlich zu versteuerndes Einkommen 20.000,- € (40.000,- € bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt
- Sie sich bereits vor der Anmeldung beraten lassen
Hier geht es zur Bildungsprämie.
Förderung beruflicher Weiterbildung durch das Land Rheinland-Pfalz
QualiScheck (nur noch bis 30.06.12 gültig)
Sie können einen Qualischeck erhalten, wenn Sie:
- sozialversicherungspflichtig beschäftigt und
- älter als 45 Jahre sind
- Ihren Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz haben und
- noch nicht in Rentenbezug stehen
QualiSchecks können nicht von Beschäftigten bei Behörden oder Unternehmen mit mehrheitlich öffentlicher Beteiligung sowie von Beschäftigten im öffentlichen Dienst in Anspruch genommen werden.
Hier geht es zum QualiScheck.
Förderung durch die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung
Weiterbildungsstipendium
Die Begabtenförderung können Sie erhalten, wenn:
- Sie jünger als 25 Jahre sind (es können bestimmte Zeiträume, wie z.Bsp. das FSJ oder der Zivildienst angerechnet werden)
- Sie Ihre Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als "gut" bestanden haben oder
- Sie bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten Drei gekommen sind.
Hier geht es zum Weiterbildungsstipendium bei der IHK für Rheinhessen.
Alle, die das Weiterbildungsstipendium (IHK-Begabtenförderung) erhalten, fordern bitte für das kommende Semester die Anwesenheits- bzw. Unterschriftenliste in der VWA-Geschäftsstelle per E-Mail public@vwa-mainz.de an.
Auszug aus den Ergebnissen der Absolventenumfrage 2010/2011
Zu Beginn des Jahres wurde unter den VWA-Absolventen der Jahrgänge 2005 bis 2009 die Berufserfolgsumfrage 2010/2011 durchgeführt. Insgesamt füllten 3.526 Personen den Fragebogen vollständig aus. Hier ein Auszug aus den Ergebnissen der Mainzer Absolventen.
